Hauptinhalt

Der sächsische Haushalt

In der Haushaltsplanung geht es um die Frage, wie viele Mittel dem Land zur Verfügung stehen und mit welcher Priorität diese Mittel in die Entwicklung des Landes investiert werden. Doch wer entscheidet das und wie wird ein solcher Haushalt aufgestellt?

Den sächsischen Haushaltsplan könnt ihr euch vorstellen wie ein riesiges Haushaltsbuch. In ihm werden die Einnahmen und Ausgaben des Landes für die folgenden zwei Jahre geplant. Das passiert nicht einfach so, sondern folgt einem festgelegten Ablauf, der in der sächsischen Haushaltsordnung vorgeschrieben ist.

Sachsen hat einen Doppelhaushalt

Die Aufstellung eines solchen Haushaltes ist ein sehr umfangreiches und arbeitsintensives Verfahren. Aus diesem Grund hat der Freistaat Sachsen entschieden, seit 1999/2000 jeweils einen Doppelhaushalt aufzustellen. Das heißt, der Haushalt wird für zwei statt nur für ein Jahr geplant. Das vereinfacht das Verfahren. Allerdings werden auch größere Anstrengungen in Kauf genommen. Immerhin muss der Blick zwei Jahre in die Zukunft reichen und nicht nur ein Jahr. Und eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Lage ist die Voraussetzung für die Planung des Haushaltes.

Die ersten Vorbereitungen beginnen bereits über ein Jahr im Voraus mit dem Haushaltsaufstellungsschreiben des Finanzministeriums. Das ist der Startschuss für die Ministerien, ihre »Bedarfe«, also wieviel Geld sie für welche Projekte ausgeben möchten, an das Finanzministerium zu melden. Jedes Ministerium kann dabei seine eigenen Vorstellungen einbringen, aber auch Vorschläge berücksichtigen, die Interessengruppen wie z.B. Verbände oder Vereine gemacht haben.

In der Eckwerteklausur wird der Rahmen festgelegt

Über die politischen und finanziellen Grundsätze des Haushalts entscheidet die Staatsregierung in der Eckwerteklausur. Hier werden die politischen Ziele und Schwerpunkte festgelegt. Die Zukunftsfähigkeit Sachsens steht dabei im Mittelpunkt. Gleichzeitig beschließt die Staatsregierung über den finanziellen Rahmen der Einnahmen und Ausgaben. Die Höhe der Einnahmen wird realistisch prognostiziert. Danach richten sich die grundlegenden Festlegungen zu den Ausgaben entsprechend der Schwerpunkte.

Dieser Rahmen wird anschließend in Einzelverhandlungen mit den Ressorts ausgefüllt. Strittige Punkte werden auf der Ebene der Abteilungsleiter und wenn notwendig auf der Ebene der Minister verhandelt. Neben dem Rechnungshof und dem Landtag führt der Finanzminister mit allen Ministerien Verhandlungen durch.

Das Kabinett beschließt den Haushaltsentwurf

Nach Abschluss der Verhandlungen des Finanzministers mit den Ministerien treffen sich alle Ministerinnen und Minister unter Leitung des Ministerpräsidenten zu einer mehrtägigen Beratung, der sogenannten Haushaltsklausur. Dort wird der Haushaltsentwurf intensiv diskutiert und beschlossen. Im Anschluss daran informieren der Ministerpräsident und der Finanzminister auf einer Pressekonferenz die Öffentlichkeit, wie das Land in den nächsten zwei Jahren regiert werden soll. Denn der Haushalt ist »in Zahlen gegossene Politik«, wie man häufig sagt.

Der Landtag wird Herr des Verfahrens

Mit dem Haushaltsentwurf der Staatsregierung ist aber noch nichts »beschlossene Sache« – im Gegenteil. In der repräsentativen Demokratie hat der Landtag das letzte Wort, denn er wurde durch Wahlen von den Bürgern damit beauftragt, sie zu »repräsentieren«, also für sie über Gesetze zu entscheiden. Der Haushalt für den Freistaat ist ein Gesetz, und zwar eines der wichtigsten, weil es über die Ausgaben des Staates für die nächsten zwei Jahre entscheidet. Der Haushaltsentwurf der Regierung wird also als Gesetzentwurf in den sächsischen Landtag eingebracht. Damit fällt der Startschuss für die Beratungen im Parlament. Der Landtag als Volksvertretung und Haushaltsgesetzgeber ist nunmehr »Herr« des Verfahrens. Er entscheidet in einem langen und intensiven Beratungsprozess letztendlich über die Verwendung der öffentlichen Mittel.

Intensive Beratungen

In einer ersten Beratung stellt der Finanzminister den Abgeordneten den Haushaltsentwurf vor. Im Anschluss findet eine Aussprache statt, in der bereits um die Verteilung der Mittel gerungen wird. Am Schluss der ersten Beratung überweist das Plenum – das sind alle gewählten Abgeordneten des Hauses – den Haushaltsplan als Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss und an die anderen Fachausschüsse, die sich mit den einzelnen politischen Themen beschäftigen. In den Ausschüssen beraten die jeweiligen Fachpolitiker des Landtages in einzelnen Gruppen. Während dieses wochenlangen Prozesses werden zahlreiche Änderungsanträge der verschiedenen Fraktionen zunächst in den Fachausschüssen und abschließend im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert, abgewogen und abgestimmt.

Die Abstimmung

Auch die Staatsregierung hat durch die sogenannte Ergänzungsvorlage noch die Möglichkeit, dem Landtag Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Das wird notwendig, wenn wichtige Zahlen für die Haushaltsplanung erst nach Fertigstellung des Entwurfs bekannt werden. Im Ergebnis dieses umfangreichen Beratungsprozesses trifft der Haushalts- und Finanzausschuss über den gesamten Haushalt eine Beschlussempfehlung an das Plenum. Die dortige zweite Beratung dient dabei – letztmalig vor der endgültigen Entscheidung – der öffentlichen, kontroversen Aussprache zwischen den Abgeordneten, insbesondere zwischen den Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Anschließend wird die Schlussabstimmung durchgeführt.
Hat der Landtag das Haushaltsgesetz verabschiedet, stehen die Einnahmen und Ausgaben für die kommenden zwei Jahre fest. Das Gesetz wird zum Jahresende im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Pünktlich zum Beginn des ersten Haushaltsjahres stehen die Mittel den einzelnen Ministerien zur Verfügung.

»Königsrecht des Parlaments«

Mit dem Haushalt werden die politischen Weichen für die kommenden Jahre gestellt. Oftmals sind Strukturentscheidungen damit verbunden, die lange Zeit und über die Gültigkeit des Doppelhaushalts von zwei Jahren hinaus Bestand haben. Deshalb wird das sogenannte Etatrecht des Landtags auch als »Königsrecht« des Parlaments bezeichnet.

Doch nach dem Plan ist vor dem Plan

Inklusive aller Vor- und Nacharbeiten nimmt die Haushaltsplanung fast zwei Jahre in Anspruch. Und so beginnen mit dem Druck des aktuellen Plans sogleich die Vorarbeiten für den nächsten.

zurück zum Seitenanfang