Hauptinhalt

Jetzt ist es doch passiert

Tastatur mit roter Help-Taste © Goldmund_iStock

Manchmal ist es einfach so. Man glaubt, vorsichtig zu sein, und dennoch tappt man in die Falle. Ganz aktuell sind zum Beispiel Kostenfallen, die sich hinter Apps verstecken, den kleinen und oft kostenlosen Programmen für euer Smartphone oder Tablet. Schon ein unbedarftes Klicken auf ein Werbebanner oder eine sich öffnende Website kann genügen, um ein kostenpflichtiges Abo auszulösen.

Was tun also, wenn ihr eine unerwartete Rechnung für etwas bekommt, dass ihr nicht bestellt habt oder dass eigentlich kostenlos sein sollte?

1. Bezahlt auf keinen Fall die ungerechtfertigte Rechnung.

2. Schickt stattdessen einen Widerspruch.

Dafür könnt ihr die Musterbriefe der Verbraucherzentrale verwenden: Sie vereinen mehrere Abwehrmöglichkeiten des Anspruchs, zum Beispiel:

  • Nichtzustandekommen des Vertrags wegen Minderjährigkeit des Kindes und fehlender Einwilligung (Seid ihr noch minderjährig, sollten eure Eltern dem Anbieter mitteilen, dass sie den Vertrag nicht genehmigen und dass der Vertrag aus diesem Grund unwirksam ist. Der sogenannte Taschengeldparagraf, auf den sich der Anbieter möglicherweise berufen wird, gilt für Geschäfte im Internet nicht. Denn ihr könnt die Ware nicht sofort mit eurem Taschengeld bezahlen.)
  • Widerruf des Vertrages nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge

3. Macht euch auf knackig geschriebene Briefe von Anwälten und Inkassounternehmen gefasst und lasst euch davon nicht einschüchtern.

Anwälte und Inkassounternehmen haben kein Pfändungsrecht oder Ähnliches. Reagieren müsst ihr aber, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Dann müsst ihr innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung offiziell widersprechen. Der Verbraucherzentrale Sachsen zufolge kommt es aber fast nie dazu. Beratung und Unterstützung bekommt ihr bei den örtlichen Verbraucherberatungsstellen.

PS: Um zu verhindern, dass Abo-Kosten einfach über eure Telefonrechnung abgebucht werden, könnt ihr eine Sperre einrichten. Dazu müsst ihr euren Mobilfunkanbieter kontaktieren und ihn auffordern, die Identifizierung eures Anschlusses und die Möglichkeit der Abrechnung zu sperren. Einen Musterbrief dazu findet ihr auf der Seite der Verbraucherzentrale Sachsen. Darüber hinaus findet ihr dort Hinweise, wie ihr aus einer Abo-Falle herauskommt, wenn der Anbieter bereits über eure Telefonrechnung abbucht.

zurück zum Seitenanfang