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Button-Pflicht

...schützt vor Kostenfallen

Gratis Klingeltöne, Frei-SMS, Softwareprogramme kostenlos zum Download und das Ganze nur einen Klick entfernt – einfach und unkompliziert ...
Worte wie diese wirken wie Zauberformeln. Sie bringen uns dazu, nicht mehr so genau hinzuschauen. Leider wissen das auch unseriöse Geschäftsleute, die ihr Geld genau damit verdienen. Dafür verbergen sie die Kosten ihrer Angebote im Kleingedruckten, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diesem Geschäftsgebaren hat die Bundesregierung einen Riegel vorgeschoben. Am 2. März 2012 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das absichert, dass nur derjenige zahlen muss, der die Kosten eines Angebots wirklich kennt:

Dafür sieht das Gesetz eine sogenannte Button-Pflicht vor. Das bedeutet, ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr ist erst dann gültig, wenn der Kunde ausdrücklich bestätigt, dass er sich mit der Bestellung zu einer Zahlung verpflichtet. Dazu muss der Anbieter die Bestellschaltfläche eindeutig und gut lesbar mit den Wörtern »zahlungspflichtig bestellen« oder einer ähnlichen, aber gleich eindeutigen Aufschrift versehen. Das Gesetz wurde am 16. Mai 2012 im Bundesgesetzblatt verkündet und die Vorschriften traten am 1. August 2012 verbindlich in Kraft.

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